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KOSTENLOSE AUS- UND WEITERBILDUNG

Bis zu 100% förderung - mit einem bildungsgutschein!

  • Zertifizierter Bildungsträger seit über 11 Jahren
  • Persönliche Beratung und Hilfestellung
  • Kostenlose Ausbildung mit einem Bildungsgutschein oder AVGS

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Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ermöglicht es Arbeitssuchenden, an zertifizierten Weiterbildungen teilzunehmen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das EuroDrive-Team ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger und bietet verschiedene geförderte Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Transport und Logistik an.

 

Unsere Angebote

  • Berufskraftfahrer*in – Güter befördern
    Diese Weiterbildung umfasst den Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE und dauert sechs Monate.
  • Berufskraftfahrer*in – Personen befördern
    In dieser fünfmonatigen Qualifizierung erlangen Teilnehmende den Führerschein der Klasse D/DE.
  • Servicefahrerin / Auslieferungsfahrerin
    Diese viereinhalbmonatige Ausbildung beinhaltet den Erwerb des Führerscheins der Klasse B/BE.

 

Fördermöglichkeiten

Arbeitssuchende können mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters die Kosten für diese Weiterbildungen vollständig abdecken. Die Kurse sind darauf ausgelegt, den Einstieg in eine neue berufliche Laufbahn zu erleichtern und eine langfristige Beschäftigungsperspektive zu schaffen.

 

Unser Service

  • Individuelle Beratung
    Das EuroDrive-Team unterstützt bei der Auswahl der passenden Weiterbildung und informiert über die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins.
  • Unterstützung bei der Jobsuche
    Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten Teilnehmende Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitgebern in der Region.
  • Sprachliche Unterstützung
    Die Ausbildungen werden in mehreren Sprachen angeboten, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden den bestmöglichen Lernerfolg erzielen.

Häufig gestellte Fragen

  • Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung für Arbeitssuchende oder für einen von der Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer. Den AVGS können Sie von Ihrem Ansprechpartner des Jobcenters / Agentur für Arbeit erhalten. Der AVGS kann für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden. Maßnahmen können u.a. Coachings, Qualifizierungen oder Eignungsfeststellungen sein.
  • Der Bildungsgutschein wird Ihnen von Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, nach Feststellung, dass die Voraussetzung für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegt, ausgehändigt. Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten. In dieser Zeit muss eine Maßnahme angetreten werden. Die Wahl des Bildungsträger ist grundsätzlich frei. Einzig Entfernung zum Bildungsträger oder Bildungsziel können vorgegeben sein.

    Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist möglich wenn folgende Punkte vorliegen:

    1. die Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihm drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihm wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

    2. der Arbeitnehmer vor Beginn der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit beraten wurde und

    3. die Maßnahme sowie der Träger der Maßnahme für die Förderung nach AZAV zertifiziert sind.
  • Für eine kostenlose Förderung mit Hilfe eines Bildungsgutscheines oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines müssen Sie Arbeitssuchend sein und ein Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter führen.

    Für Unternehmen und deren Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit unsere Kurse über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) / ehem. WeGebAU zu besuchen.

    Eine Förderung unserer Kurse ist ebenfalls über die Rentenversicherung möglich.

    In allen Fallen beraten wir Sie gerne kostenlos und persönlich.

    Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
  • Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass vor der Ausgabe eines Bildungsgutscheines für eine Maßnahme die Arbeitsagentur oder das Jobcenter eine Eignungsfeststellungen verlangt. In einer Eignungsfeststellung (dafür wird ein AVGS benötigt) wird festgestellt, ob der Kunde ggfs. sprachlich, körperlich und geistig in Lage ist die eigentliche Maßnahme erfolgreich abschließen zu können. Eine Eignungsfeststellung kann bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger absolviert werden.

    Sie müssen eine Eignungsfeststellung absolvieren? Keine Angst! Wir helfen und beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
  • Manche Kurse haben bestimmte Voraussetzungen wie z.B. Mindestalter, Führerscheinklassen oder Sprachkenntnisse. Die benötigten Voraussetzungen finden Sie detailliert auf der jeweiligen Kursseite.

Kostenfreie und unverbindliche Beratung

Nehme jetzt Kontakt zu uns auf und wir helfen dir persönlich bei deinem Wunsch!

Wir sind zertifiziert nach AZAV

Durch die TQ Cert GmbH sind wir als zugelassener Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert. Damit unterliegen wir stetigen Qualitätskontrollen und wiederkehrenden Audits.

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Kapitelstr. 16
41460 Neuss

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